Energiekontrolle

  • Kontrolle der Energietechnischen Massnahmennachweise (EMN)

Bei Neu- und Umbauten oder Erweiterungen muss nebst dem Baugesuch ein energetischer Massnahmennachweis der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Dabei muss zum Beispiel bei einem Neubau von einem Einfamilienhaus oder bei der Dach- oder Fassadensanierung eine Energiekontrolle durchgeführt werden. Die Gemeindeverwaltung nimmt den sogenannten Energietechnischen Massnahmennachweis (EMN) oder den MINERGIE-Antrag gleichzeitig mit dem Baugesuch entgegen und prüft die Formulare auf Vollständigkeit. Diese Formulare enthalten sämtliche Angaben darüber, wie die Bestimmungen der Energiegesetzgebung eingehalten werden. Danach prüft die Baubewilligungsbehörde den EMN auf formelle und materielle Mängel, evtl. mit Hilfe von externen Fachleuten. Falls Mängel vorliegen, erfolgt die Rückweisung zur Verbesserung, oder die Baubewilligungsbehörde fällt den Bauentscheid mit allfälligen Bedingungen und Auflagen.

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